FAQ zur kommunalen Wärmeplanung

Fragen-Antworten-Katalog zur Kommunalen Wärmeplanung

A. Kommunaler Wärmeplan – allgemein

A1 • Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Der kommunale Wärmeplan beschreibt den Weg und die Art und Weise, wie die Wärmeversorgung der Stadt Rheinsberg bis 2045 klimaneutral werden kann, es ist also eine Art Fahrplan. Grundlage für die kommunale Wärmeplanung ist die gesetzliche Vorgabe aus dem nationalen Wärmeplanungsgesetz, das im Herbst 2023 im Bundestag verabschiedet wurde. Als Folgeschritt muss die jeweilige Landesregierung, in unserem Fall Brandenburg, das Wärmeplanungsgesetz in Landesrecht umsetzen, damit klar ist, wie die Wärmeplanung vor Ort angegangen werden muss.

Jede Stadt, jede Kommune ist anders: Energiequellen, Infrastrukturen und der Energieverbrauch unterscheiden sich. Deswegen entwickelt jede Kommune einen eigenen Wärmeplan, der zu ihren Energiequellen, Infrastrukturen und ihrem Verbrauch passt – so auch die Rheinsberg. Der Wärmeplan wird also individuell auf die lokalen Möglichkeiten und Bedingungen zugeschnitten. Denn es gilt, eine klimaneutrale und kosteneffiziente Wärmeversorgung auf die Beine zu stellen.

In der kommunalen Wärmeplanung werden sogenannte voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ausgewiesen. Diese Planung dient als Fahrplan. Bürgerinnen und Bürger können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob und wann gegebenenfalls

  • die Möglichkeit besteht, sich an ein Wärmenetz anschließen zu lassen, oder
  • eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz besonders geeignet ist, oder
  • eine Gasheizung mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff vor Ort betrieben und möglicherweise umgerüstet werden kann.

Allerdings: Ob die in der Wärmeplanung als besonders geeignet ausgewiesene Wärmeversorgung in den betreffenden Gebieten realisiert werden kann, hängt von den Bedingungen vor Ort ab.

A2 • Warum ist eine kommunale Wärmeplanung erforderlich?

Deutschland will bis 2045 treibhausgasneutral werden
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672 ).

Damit wir die Klimaziele erreichen können, soll auch die Wärmeversorgung schrittweise umgestellt werden. Bisher heizen wir mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Kohle und Erdgas, die wegen ihrer CO2-Emissionen schädlich für das Klima sind. Die Wärmewende zielt darauf ab, dass wir künftig klimaneutral heizen. Dafür wurden entsprechende Gesetze erlassen.

Nicht nur für den Klimaschutz ist es wichtig, dass wir unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, sondern auch für die Versorgungssicherheit. Je mehr Energie wir in Deutschland selbst erzeugen, desto unabhängiger werden wir vom Ausland und desto größer unsere Versorgungssicherheit.

Für die Wärmewende spielen Städte und Gemeinden eine entscheidende Rolle, denn die Wärmewende findet in jeder Straße vor Ort statt. Jedoch unterscheiden sich verfügbare Energiequellen, Infrastrukturen und auch der Verbrauch von Ort zu Ort. Deswegen braucht jede Kommune einen eigenen Plan, der all die spezifischen Ausgangsbedingungen berücksichtigt und eine Strategie für die Wärmewende aufzeigt, die zur Kommune passt.

A3 • Welchen Vorteil hat die kommunale Wärmeplanung für mich und meine Stadt?

Mit der kommunalen Wärmeplanung erlangen Städte und Kommunen Planungssicherheit für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Fernwärmenetze (Fernwärme), Gasnetze (klimaneutrale oder grüne Gase) sowie Stromnetze (Wärmepumpe). Zudem können sie Kosten und Zeiträume für notwendige Maßnahmen genau kalkulieren. Bürgerinnen und Bürger erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in Zukunft effizient und umsetzbar sind und wann ein Umstieg auf klimaneutrale Versorgung in ihrem Quartier, ihrer Straße und ihrem Wohnhaus möglich sein wird.

Auch Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen an Wohngebäuden oder Solarteure für die Installation von Photovoltaikanlagen: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden.

A4 • Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Die Stadt Rheinsberg möchte Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter aus der regionalen Wirtschaft und aus anderen Interessengruppen im Rahmen der Möglichkeiten in die kommunale Wärmeplanung einbeziehen und sie darüber informieren. Hierzu sind Bürgerforen, Gesprächsrunden und ggf. digitale Formate  geplant, die in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Rheinsberg und der kommunalen Projektgruppe Wärmeplan stattfinden werden. So erhalten Sie die Gelegenheit, sich mit Fragen und Anregungen in die Wärmeplanung einzubringen.

Unter https://swr-rheinsberg.de/kommunnale-waermeplanung  informieren die Stadt Rheinsberg und die Stadtwerke Rheinsberg über den Fortschritt der Erarbeitung.

A5 • Wann muss die kommunale Wärmeplanung in Rheinsberg vorliegen?

Der Gesetzgeber gibt vor, dass Städte unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan erstellen und vorlegen.
Als Nächstes muss die Landesregierung Brandenburg das Wärmeplanungsgesetz noch in Landesrecht umsetzen. Die StadtRheinsberg wird im Rahmen dieser Vorgaben und in Kooperation mit den Stadtwerken Rheinsberg einen kommunalen Wärmeplan erarbeiten und ihn fristgerecht  vorlegen und darüber informieren.

Die Stadt Rheinsberg ist in Zusammenarbeit mit Ihren Stadtwerken hier schon einen Schritt weiter. Rheinsberg hat die Bedeutung einer klimaneutralen und sicheren Wärmeversorgung schon vor längerer Zeit erkannt und bereits einen Plan zur Transformation des Fernwärmenetzes zu CO² - neutralen Energieträgern erarbeitet. Dieser Transformationsplan wird die Grundlage für die kommmunale Wärmeplanung sein.

A6 • Wann und wie werden Bürgerinnen und Bürger informiert?

Die Stadt Rheinsberg wird Sie zusammen mit den Stadtwerken  rechtzeitig und regelmäßig über den Stand und die Prozesse bei der kommunalen Wärmeplanung informieren.  Im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit informiertRheinsberg über verschiedene Kanäle – z. B. über die Website der Stadt und der Stadtwerke Rheinsberg und mit Veröffentlichungen in der Presse.

A7 • Was kostet die kommunale Wärmeplanung in Rheinsberg ? Was kostet die Umsetzung in Xxx?

a. Kosten für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans in Rheinsberg

Die Kosten für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans tragen die Stadt und die Stadtwerke Rheinsberg.

Die Stadt schätzt, dass die Kosten sich auf bis zu 200.000 Euro belaufen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Monaten und Jahren noch zusätzlicher Personalbedarf entstehen. So können auch neue Arbeitsplätze für die Region entstehen. Direkte Kosten für Bürgerinnen und Bürger entstehen für die Entwicklung der Wärmeplane erst einmal nicht.

b. Kosten für die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans in Rheinsberg
Für die Umsetzung des Wärmeplans rechnet die Stadt mit Kosten von mindestens 25.000.000 Euro.

Die Stadtwerke Rheinberg werden voraussichtlich 20 Millionen Euro in den Jahren bis 2030 in den Um- und Ausbau ihrer Infrastruktur investieren. Konkret werden wir wie folgt investieren:

  • 3   Millionen in den Ausbau des Fernwärmenetzes,
  • 18 Millionen in den Umbau der Erzeugungsanlagen

Für den Ausbau ihres Fernwärmenetzes kann die Rheinsberg voraussichtlich Fördergelder aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nutzen.

A8 • Wird die Stadt Rheinsberg mit der kommunalen Wärmeplanung bis 2045 wirklich klimaneutral?

Der kommunale Wärmeplan unterstützt die Stadt auf dem Weg zu Klimaneutralität 2045. Sie ist ein wichtiger Baustein des Klimaschutzplans der Stadt.

B. Zukünftige Wärmequellen und -versorgung

B1 • Welche Heizungsarten und Energieträger sind künftig noch erlaubt?

Künftig werden erneuerbare und fossile Energieträger erlaubt sein, wenn sie entsprechend den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und des Wärmeplanungsgesetzes kombiniert werden. Ziel beider Gesetze ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien schrittweise gesteigert und der Anteil von Kohle, Erdgas und Öl bis 2045 gesenkt wird.

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html ].

Die Stadtwerke Rheinsberg werden künftig voraussichtlich noch folgende Energiequellen nutzen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Biomasse,
  • Geothermie,
  • Strom aus erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaik),
  • Umweltwärme,
  • Wasserstoff.

Damit können Bürgerinnen und Bürger künftig – je nach Infrastruktur und kommunalem Wärmeplan – folgende Heizungsarten in ihren Wohnhäusern einsetzen:

  • Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz,
  • Wärmepumpe,
  • Stromdirektheizung,
  • Gasbrennwertheizung mit nachweislich erneuerbaren Gasen (auch wasserstoffbereite Gasheizung),
  • Biomasseheizung (zum Beispiel Heizung mit Holzpellets oder Holzhackschnitzel), 
  • Hybridheizung (bspw. Wärmepumpe in Kombination mit einer Gasbrennwertheizung).

Welche Heizungsarten in Ihrer Straße am wirtschaftlich und technisch am besten geeignet sind, werden Sie anhand des kommunalen Wärmeplans sehen.
 

B2 • Werde ich die Wahl zwischen verschiedenen Energieträgern haben?

Ja, es ist jedoch sinnvoll, auf den kommunalen Wärmeplan zu warten. Er beschreibt zunächst die Eignung eines Versorgungsgebietes für eine bestimmte Wärmeversorgung und gibt einen möglichen Fahrplan vor.

Am Wärmeplan können Sie ablesen, ob gegebenenfalls in Ihrer Straße das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt, ein (Fern-)Wärmenetz gebaut oder das Gasnetz umgerüstet werden kann. Stehen mehrere Optionen zur Verfügung, haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Wahl, wenngleich mit Einschränkungen. Welche Wärmelösung verwirklicht werden wird, hängt von der Umsetzung vor Ort ab.

Dazu ein paar Beispiele: Wird zum Beispiel der Strang des bisherigen Gasnetzes in Ihrer Straße bis 2045 stillgelegt, dann ist es weniger sinnvoll, an einer Gasheizung festzuhalten. Wenn wiederum ein Altbau perspektivisch Anschluss an das Fernwärmenetz bekommt, brauchen Sie nicht hektisch auf eine Wärmepumpe umzusatteln.

In der Rheinberg ist die Stadt zu 80% ohne Anschlusszwang mit Fernwärme versorgt. Bei Fernwärme gilt: Je mehr, desto günstiger. Je mehr Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen sind, desto günstiger werden Bau und Betrieb des Fernwärmenetze und damit auch die Rechnung für die Fernwärme.

Der Kommunale Wärmeplanfür Rheinsberg wird darstellen, welche technischen Lösungen für die klimafreundliche Wärmeversorgung der Gebäude in Ihrer Straße am effizientesten und wirtschaftlichsten umsetzbar sind. Gleichzeitig weist der kommunale Wärmeplan auch Quartiere aus, in denen andere Systeme zur Wärmeversorgung effizienter und wirtschaftlicher umsetzbar sind.

Wichtig: Für den Einbau neuer Heizsysteme gelten in jedem Fall die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. ( https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html )

Wenn Sie zum Beispiel nach dem 1. Januar 2024 (aber vor dem 30. Juni 2026 bzw. 2028) einen Gas- oder Ölkessel einbauen möchten, dann muss dieser Wärme mit steigenden Anteilen an erneuerbaren Energien (ab 2029: 15 Prozent erneuerbar, ab 2035: 30 Prozent usw.) erzeugen. Ab 2026 bzw. 2028 gilt dann auch in bestehenden Gebäuden die sogenannte „65-Prozent-Erneuerbare-Energien“-Anforderung, und zwar so, wie diese im Gebäudeenergiegesetz (§ 71) ausgestaltet ist.

Gleichzeitig gut zu wissen: Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme können Bürgerinnen und Bürger finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten. Der Bund fördert Investitionen in energetische Sanierung und klimafreundliche Heizsysteme. Lesen Sie dazu mehr Details unter Frage C3 Gibt es Fördergelder…?

B3 • Wonach entscheidet die Stadt/das Stadtwerk, welche Straße welche Wärmeversorgung bekommt?

Für die Entscheidung, welche Wärmeversorgung in Ihrer Straße zukünftig am effizientesten ist, sind mehrere Fragen ausschlaggebend:

  • Welche Energiequellen sind ortsnah verfügbar (z. B. Abwärme aus einem Industriegebiet)?
  • Welche Infrastruktur ist bereits vorhanden (z. B. Fernwärmenetz oder umrüstbares Gasnetz)?
  • Welcher Verbrauch muss abgedeckt werden (für Wohngebiete wie auch für Industriestandorte)?

Diese lokalen Ausgangsbedingungen und neue Potenziale fließen in die Entscheidung ein, um maßgeschneiderte Strategien für die künftige Wärmeversorgung für alle in der Stadt zu entwickeln.

B4 • Wärmepumpe

a. Wie und wann erfahre ich, ob ich eine Wärmepumpe nutzen soll?
Der Wärmeplan der Stadt wird ausweisen, ob in einer Straße der Einbau von Wärmepumpen infrage kommen könnte. Hierzu muss z. B. auch die Kapazität des örtlichen Stromnetzes geprüft werden. Wenn Wärmepumpen im Wohnviertel grundsätzlich infrage kommen, ist es für Gebäude-Eigentümerinnen und -Eigentümer ratsam, zunächst eine Energieberatung mit einer ausgewiesenen Fachberaterin oder einem ausgewiesenen Fachberater zu nutzen.

In der Beratung wird – anhand von Unterlagen zum Gebäude – der energetische Zustand des Hauses besprochen, also vor allem die Dämmung der Wände, Fenster und des Daches sowie das bestehende Heizsystem. Dabei lässt sich auch erörtern, ob eine Wärmepumpe für das individuelle Gebäude eine praktikable und effiziente Lösung sein kann, ggf. in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, oder ob die Wahl einer anderen Heiztechnik günstiger wäre. Die Energieberaterin oder der Energieberater wird auch über den möglichen Kostenrahmen und die Fördermöglichkeiten des Bundes aufklären.
 

b. Welches Wärmeverteilsystem und welche Stromleitungen sind im Gebäude nötig, wenn ich eine Wärmepumpe installieren will?

Neben der Heizungsart und der Stromversorgung ist zunächst der energetische Zustand eines Hauses von Bedeutung, wenn man auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte. Gebäude mit einem guten Wärmeschutz sind für eine Wärmepumpe am besten geeignet: Die Dämmung von Fassade, Dach und Fenstern sollte also einen hohen energetischen Standard haben, damit Wärme nicht ungenutzt entweichen kann. Für die Stromzufuhr der Wärmepumpe müssen Stromleitungen von der sogenannten Außeneinheit ins Haus verlegt und dort an das Hausnetz und ggf. auch an weitere Komponenten wie eine Photovoltaikanlage angeschlossen werden.

Im Rahmen der Wärmepumpen-Installation übernimmt ein spezialisierter Heizungsfachbetrieb alle notwendigen Schritte, also auch das Verlegen der Stromkabel, den Anschluss der Wärmepumpe mittels Wasserleitungen ans Heizsystem im Haus und die Installation eines Wasserablaufs für Kondenswasser. Für den Aufbau und die Einrichtung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, die am häufigsten genutzt werden, genügen in der Regel wenige Arbeitstage.
 

c. Ist das Stromnetz in unserer Stadt stark genug, um so viele neue Wärmepumpen anzuschließen?
Durch die rechtlichen Vorgaben (§ 14a EnWG) kann ein Netzbetreiber künftig Wärmepumpen und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ansteuern. Netzbetreiber dürfen die Leistung der Anlagen zeitweise bis auf einen garantierten Leistungsbezug von 4,2 kW dimmen – also zum Beispiel die Ladeleistung für E-Autos verringern –, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht, um Spitzen im Stromverbrauch zu glätten. So können die Netzbetreiber das Netz stabilisieren und die Versorgung sichern – also Stromausfälle verhindern. Trotz dieses Steuerungsinstruments wird in den meisten Fällen ein Netzausbau für das Wohnquartier oder die Stadt erforderlich sein.

d. Funktionieren Wärmepumpen im Altbau?

Wärmepumpen können auch in Altbauten energieeffizient betrieben werden, vorausgesetzt, das Gebäude hat einen guten Wärmeschutz, also Energieeffizienzstandard. Vor der Entscheidung sollten daher der bauliche Zustand des Hauses betrachtet werden, vor allem im Hinblick auf die Energieeffizienz. Sind Fassaden, Dächer und Fenster nicht ausreichend für den Einsatz einer Wärmepumpe gedämmt, sollte das Gebäude zunächst energetisch saniert werden, damit Wärme nicht ungenutzt verloren geht und der Betrieb der Wärmepumpe nicht zu teuer wird. Auch sollten Sie den Zustand der Heizkörper prüfen, um zu wissen, ob ein Austausch infrage kommt.

Für all diese vorbereitenden Schritte ist es empfehlenswert, eine Beratung zur Energieeffizienz und zum Wärmebedarf des Hauses zu nutzen.
Gut zu wissen: Der Bund fördert die Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude mit einem Zuschuss. Weitere Infos dazu unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html .
 

B5 • Fernwärme

a. Was genau ist denn Fernwärme?

Fernwärme bedeutet, dass die für ein Haus benötigte Heizwärme nicht im Gebäude, sondern zentral z. B. in einem Heizkraftwerk erzeugt und für viele angeschlossene Gebäude z. B. in einer Stadt genutzt wird. Dabei transportiert ein Wärmenetz heißes Wasser von dem zentralen Heizwerk über unterirdische, gedämmte Rohre und Wärmetauscher, sogenannte Hausübergabestationen, in die einzelnen Haushalte. Die Technik ist äußerst wartungsarm und im Haus platzsparend.

b. Wie und wann erfahre ich, ob ich an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

In Rheinsberg besteht in großen Teilen der Stadt bereits ein Fernwärmenetz. Informationen dazu können Sie aus dem Wärmeplan für die Stadt ablesen, sobald die Kommunale Wärmeplanung hier abgeschlossen ist. Ob und wann ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist, kann der örtliche Versorger sagen.

c. Wird die Fernwärme auch auf dem Land eine Rolle spielen? Oder wird es eher eine Lösung für Städte? Welche Rolle spielen dabei Energie-Großabnehmer?
In ländlichen Gebieten wird Fernwärme im Sinne größerer, zusammenhängender Wärmenetzgebiete mit zentralen Wärmequellen eher nicht vorkommen. Der Grund: Die Wärme muss von ihrer Quelle per Leitungsnetz an die Empfängerinnen und Empfänger geliefert werden („Wärmenetz“). Beim Transport kommt es zu Wärmeverlusten. Je länger der Lieferweg, desto größer der Verlust an Wärme. Zudem gilt: Je mehr Haushalte an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, desto günstiger ist die Investition und Versorgung langfristig. Deswegen ist der Bau von Fernwärmenetzen über lange Distanzen mit nur wenigen, vereinzelt angeschlossenen Haushalten in der Regel für die Betreiber nicht wirtschaftlich und würde auch für die Bürgerinnen und Bürger zu viel kosten. Dort, wo die Wohnstandorte von Bürgerinnen und Bürgern weit voneinander entfernt liegen (zum Beispiel in Regionen mit einzelnen, weit verstreuten Bauerngütern), sind andere, dezentrale Systeme der Wärmeversorgung wie Wärmepumpen oder kleinere Nahwärmenetze besser geeignet, die individuell auf ein Gebäude bzw. die Situation vor Ort zugeschnitten werden.

Der Aufbau von dezentralen, neuen Nahwärmenetzen kann auch im ländlichen Raum eine Option darstellen, wenn zugleich dezentrale Wärmequellen wie Wärmepumpen, Geothermie oder Biomasse erschlossen werden.

Aber für Nah- wie für Fernwärmenetze gilt: Sie sind nur dann wirtschaftlich, wenn sich genug Abnehmer im Umkreis befinden. Fernwärmenetze sind daher heute und in Zukunft vor allem für Ballungsräume ein wichtiges und effizientes Instrument für die Wärmewende. Dort, wo viele Wärmeabnehmer nah zusammenwohnen, ist die Errichtung und der Betrieb eines Fernwärmenetzes am ehesten wirtschaftlich und bezahlbar.

Hinzu kommt der Aspekt, ob zum Beispiel große Industriebetriebe, die selbst Prozesswärme benötigen, in der Nähe ansässig sind oder sich zukünftig dort ansiedeln. In dem Fall kann
z. B. auch der Neubau eines Heizkraftwerkes infrage kommen, das dann gleichzeitig Wärme an den industriellen Groß-Abnehmer und an angrenzende, gegebenenfalls auch kleinere, Wohngebiete liefern könnte.

Der kommunale Wärmeplan wird auch für Ihren Wohnstandort im ländlichen Raum von Rheinberg aufzeigen, welche Wärmeversorgung dort in Zukunft am effizientesten und klimafreundlichsten sein wird. Denn die Wärmeplanung ist für alle Gebietskörperschaften verpflichtend.

d. Welche Heizungen sind im Gebäude nötig, wenn man an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird?

Die bisherigen Heizkörper und Leitungen in Ihrem Gebäude können auch weiterhin genutzt werden. Über die Hauptleitung wird das Heizungswasser durch eine Hausanschlussleitung in das Gebäude geliefert. Dazu werden zwei Rohrleitungen (Vor- und Rücklauf) von der Hauptleitung in das Gebäude durch die Hauswand geführt. Außer einer Übergabestation mit Wärmetauscher und Zählwerk sowie einem (bestehenden) Rohrnetz, inklusive Ventile, Ausdehnungsgefäßen und Absperrhähnen, sind keine Anlagen erforderlich. Das spart Platz und Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Heizungsanlage. 

Die Vertragsbedingungen für Fernwärmelieferungen sind bereits seit 1980 gesetzlich durch eine Rechtsverordnung des Bundes, die AVBFernwärmeV, geregelt. Mieter werden durch die von den Vermietern zu beachtende Wärmelieferungsverordnung geschützt. Die Kartellbehörden von Bund und Ländern wachen über die Preisgestaltung.

B6 • Nahwärme

a. Was genau ist Nahwärmeversorgung?
Nahwärme bedeutet, dass die für ein Haus benötigte Heizwärme nicht im Gebäude, sondern für mehrere (mindestens zwei) Gebäude in einem Quartier erzeugt wird. Dies kann z. B. in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erfolgen. Dort wird bswp. Biogas durch das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gleichzeitig in Strom und Wärme umgewandelt, was im Vergleich zu einer getrennten Wärme- und Stromerzeugung den Brennstoffbedarf wesentlich reduziert. Das Quartiers-Wärmenetz verteilt heißes Wasser von dem Heizwerk über gedämmte Rohre und Wärmetauscher, sogenannte Hausübergabestationen, in die einzelnen Haushalte.

Die Wärme für ein Nahwärmenetz kann auch mithilfe von Biomasse (z. B. Holzhackschnitzeln), Geothermie, Solarthermie, industrieller Abwärme, einer Biogasanlage oder Umweltwärme mittels Großwärmepumpe erzeugt werden. Einige Quartiers-Heizkraftwerke kombinieren z. B. auch eine Anlage zur Holzverfeuerung, einen Gaskessel und ein Blockheizkraftwerk, um je nach Jahreszeit und Heizbedarf flexibel die benötigten Wärmemengen zur Verfügung stellen zu können und so die Wärmeversorgung der angeschlossenen Gebäude im Quartier sicherzustellen.

Werden in einem Nahwärmenetz 2 bis 16 Gebäude mit Wärme und Warmwasser versorgt, spricht man von einem Gebäudenetz. Werden mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten mit leitungsgebundener Wärme versorgt, dann handelt es sich um ein Wärmenetz.

Nahwärme bietet einen großen Vorteil in puncto Nachhaltigkeit, da lokal verfügbare erneuerbare Energieträger oder Abwärmequellen genutzt werden können und durch lokale Kooperationen eine Wertschöpfungskette (zwischen Erzeuger und den Verbrauchenden) in der Gemeinde entstehen kann.

b. Wie und wann erfahre ich, ob ich an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden kann?

Möglicherweise besteht in Ihrem Wohnquartier bereits eine Infrastruktur für die Nahwärmeversorgung (also ein Gebäudenetz oder ein Wärmenetz) oder es gibt Pläne, ein Nahwärmenetz neu zu bauen. Informationen dazu können Sie aus dem Wärmeplan für die Stadt ablesen, sobald die Kommunale Wärmeplanung hier abgeschlossen ist.

c. Wird die Nahwärme auf dem Land eine Rolle spielen? Oder wird auch das eher eine Lösung für Städte?
Nahwärme kann im ländlichen Raum eine effiziente und wirtschaftliche Lösung sein, wenn eine eher kleine Anzahl von nah beieinander liegenden Gebäuden mit Wärme versorgt werden soll. Hierfür kommen vor allem Biogasanlagen z. B. von Landwirten, für die Wärmeerzeugung infrage, ebenso aber auch Biomasse-Heizanlagen oder Anlagen, die Solarthermie, Geothermie (Erdwärme) oder Umweltwärme zur Wärmegewinnung nutzen. Über ein kleines Quartiers-Wärmenetz kann dann heißes Wasser von dem Heizwerk über gedämmte Rohre und Hausübergabestationen in die einzelnen Haushalte transportiert werden.

Fernwärme über größere Entfernungen wird auf dem Land dagegen eher keine Rolle spielen, da die Siedlungsdichte hier in der Regel zu gering für den wirtschaftlichen Betrieb eines Fernwärmenetzes ist.

d. Welche Heizungen sind im Gebäude nötig, wenn man an ein Nahwärmenetz angeschlossen wird?

Wie auch bei Fernwärme, können bei einem Nahwärmeanschluss die bisherigen Heizkörper und Leitungen in Ihrem Gebäude weiterhin genutzt werden. Über die Hauptleitung wird das Heizwasser durch eine Hausanschlussleitung in das Gebäude geliefert. Dazu werden zwei Rohrleitungen (Vor- und Rücklauf) von der Hauptleitung in das Gebäude durch die Hauswand geführt. Außer einer Übergabestation mit Wärmetauscher und Zählwerk sowie einem (bestehenden) Rohrnetz, inklusive Ventile, Ausdehnungsgefäßen und Absperrhähnen, sind keine Anlagen erforderlich. Das spart Platz und Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Heizungsanlage. Auch die Kosten für den Schornsteinfeger lassen sich so einsparen.

B7 • Klimaneutrale Gase wie Wasserstoff oder Biogas

a. Wie und wann erfahre ich, ob mein Stadtwerk das Gasnetz auf Wasserstoff oder andere klimaneutrale Gase umrüsten wird?
Ob und, wenn ja, welche Teile des örtlichen Gasnetzes von Rheinsberg auf Wasserstoff umgerüstet werden, geht aus dem Kommunalen Wärmeplan hervor, sobald dieser final beschlossen wurde.

b. Was passiert mit unserem Gasnetz vor Ort? Wird es stillgelegt und, wenn ja, was ist die Alternative? Oder rüsten der Netzbetreiber das gesamte Gasnetz 1:1 auf Wasserstoff oder andere klimaneutrale Gase um?

Dazu wird der Netzbetreiuber (E.DIS Netz GmbH) mit Blick auf die Bedingungen hier vor Ort in Abstimmung mit der Stadt entscheiden, welche Lösung (Fernwärme oder Wasserstoff) sinnvoll ist.

c. Welche Heizungen sind notwendig, wenn ich mit Wasserstoff oder grünen Gasen heizen will?

Für alle Einwohnerinnen und Einwohner, durch deren Gasnetz vor Ort künftig Wasserstoff oder grüne Gase fließen werden, gibt es derzeit verschiedene technische Möglichkeiten:
Sie können beispielsweise eine wasserstoffbereite Gastherme anschaffen, die zunächst mit Erdgas betrieben wird und so konzipiert ist, dass sie in Zukunft auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden kann – auch H2-ready-Heizung genannt. Solche Geräte werden ab 2024 in den Markt eingeführt. Für den Gasheizungsbestand gibt es allerdings eine Einschränkung, auf die Ihr Versorger keinen Einfluss hat: Bestehende Gasheizungen können in aller Regel nur mit einem Wasserstoffanteil von maximal 20 Prozent bis 30 Prozent betrieben werden.

Eine weitere Option ist die Brennstoffzellenheizung. In ihr ist eine Brennstoffzelle verbaut, die Wasserstoff mit Sauerstoff reagieren lässt und damit gleichzeitig Strom und Wärme produziert. Für die Wasserstoffherstellung selbst benötigt die Brennstoffzellenheizung jedoch z. B. Erdgas, aus dem der in der Heizung eingebaute Reformer dann Wasserstoff abspaltet. Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bleibt somit erst mal bis zur ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff bestehen.
 

Biogas wird in Anlagen durch Fermentierung und Zersetzung aus naturbasierten Stoffen gewonnen (z. B. Gülle, Bioabfälle Pflanzenreste und auch aus eigens dafür angebauten Pflanzen wie Mais, Getreide, Gras). Das so gewonnene Gas muss jedoch erst weitere Aufbereitungsschritte (u. a. Entschwefelung und Trocknung) durchlaufen, um wie herkömmliches Erdgas als Heizgas nutzbar zu sein. Über die Verfügbarkeit und die technischen Möglichkeiten und Voraussetzungen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Wichtig auch: Herkömmliche Gasthermen können mit reinem 100-prozentigen Biogas aktuell nicht betrieben werden, mit einer Beimischung von Biogas zu Erdgas jedoch schon. Viele Versorger mischen heute bereits Biogas anteilig dem fossilen Erdgas bei.

Reines Biogas für die Wärmeerzeugung spielt aktuell vor allem bei der dezentralen Energieversorgung auf dem Land eine Rolle oder in Kommunen, wo Biogasanlagen in Kombination mit Blockheizkraftwerken für Strom und Wärme sorgen.

d. Macht es einen Unterschied, ob mein Stadtwerk Biogas oder Wasserstoff einspeist?
Bereits heute mischen viele Versorger Biogas anteilig dem fossilen Erdgas bei – siehe Punkt B6 c. Damit können herkömmliche Gasthermen problemlos betrieben werden.

Für die Wärmeerzeugung mit 100-prozentiger Einspeisung von Biogas oder Wasserstoff sind die herkömmlichen Gasheizanlagen in Gebäuden jedoch nicht ohne Weiteres geeignet, technische Anpassungen oder ein Tausch der Anlagen können dann notwendig sein.

e. Wird es überhaupt genügend Wasserstoff geben?
Aktuell ist Wasserstoff noch nicht in größeren Mengen am Markt verfügbar, jedoch

stehen wir in Deutschland noch vor dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Wichtig sind hierbei zwei Dinge: Nicht alle Gasnetze werden 1:1 auf Wasserstoff umgerüstet werden.

Zudem arbeitet die Bundesregierung daran, den Wasserstoff-Hochlauf mit passenden Rahmenbedingungen zu fördern: z. B. mit dem Aufbau von internationalen Entwicklungspartnerschaften mit Wasserstoff-Erzeugerregionen, mit dem Aufbau von Strukturen innerhalb Europas, über die Wasserstoff z. B. aus Spanien via Pipeline nach Deutschland transportiert werden kann, und z. B. mit der Förderung der Forschung zu innovativen Methoden der Wasserstoffherstellung, die neben der Elektrolyse (Herstellung von Wasserstoff aus Wasser mithilfe von elektrischem Strom) noch möglich sind.
 

C. Folgen: Kosten, CO2-Einsparungen, Mieter/Vermieter etc.

C1 • Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen bei einem Anschluss an …
a. … Fernwärme?


Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer
Das lässt sich pauschal und flächendeckend nicht sagen. Beim Wechsel auf Fernwärme fallen bei einem kleineren Gebäude einmalige Umstellungskosten in Höhe von etwa 10 bis 15 TEUR an (Entsorgung der Altanlage, Anschluss an das Fernwärmenetz, Einbau der sogenannten Fernwärmeübergabestation). Außerdem müssen Fachleute die Verteilung der Wärme in Ihrem Gebäude passend einstellen.

Einer der Vorteile beim Umstieg auf Fernwärme ist, dass Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer keine neue Heizungsanlage brauchen oder einen neuen Heizkessel einbauen müssen.
Gut zu wissen: Mit der Umstellung auf eine klimafreundlich(er)e Wärmeversorgung leisten Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz in Ihrer Straße und Ihrer Stadt. Denn bestehende Fernwärmenetze sollen gemäß Wärmeplanungsgesetz in Zukunft mit einem steigenden Anteil an Wärme aus Erneuerbaren Energien gespeist werden, die Wärme in neuen Fernwärmenetzen soll sogar direkt zu 65 Prozent aus regenerativen Quellen erzeugt werden. In Rheinsberg erzeugen wir derzeit die Wärme aus bis zu 90% regenerativen Energien.

Als Mieterin oder Mieter
Wenn Sie zur Miete wohnen, sprechen Sie bitte Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an und erkundigen Sie sich, ob für Ihr Wohnhaus ein Fernwärmeanschluss vorgesehen ist. Gegebenenfalls kann Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter schon Auskunft darüber geben, was sich dann eventuell für die Heizung in Ihrer Wohnung und gegebenenfalls für Ihre Miete ändert. Bei Unstimmigkeiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.

Gut zu wissen: Mit der Umstellung auf eine klimafreundlich(er)e Wärmeversorgung leistet Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz in Ihrer Straße und Ihrer Stadt. Bestehende Fernwärmenetze sollen gemäß Wärmeplanungsgesetz in Zukunft mit einem steigenden Anteil an Wärme aus Erneuerbaren Energien gespeist werden, die Wärme in neuen Wärmenetzen soll sogar direkt zu 65 Prozent aus regenerativen Quellen erzeugt werden. Somit helfen auch Sie als Mieterin oder Mieter dabei, die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.

C1 • Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen bei der Umstellung auf …

b. … Wärmepumpe?
Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer
Die Kosten für das Nachrüsten einer Wärmepumpe hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Anschaffung und Installation des Gerätes sowie die Erschließung der Wärmequelle können sich erfahrungsgemäß auf etwa 10 bis 30 TEUR belaufen, je nach Art und Dimensionierung der Pumpe. Hinzu kommen eventuell nötige Sanierungsmaßnahmen im Altbau, die die Dämmung oder die Heizkörper betreffen.
Falls Sie bereits in den letzten Jahren eine neue Heizung, etwa ein Gasbrennwertgerät, eingebaut haben, so lässt sich diese mithilfe einer Wärmepumpe zu einer sogenannten Hybridheizung ergänzen. Bereits diese Kombination spart Brennstoff ein und reduziert die Heizkosten. Und auch, wenn Sie über eine Photovoltaikanlage verfügen, ist das Nachrüsten einer Wärmepumpe in Ihrem Haus sinnvoll, denn diese erhöht den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms und somit auch die Ersparnis.

Prinzipiell stehen drei Arten von Wärmepumpen zur Verfügung: Luftwärmepumpe,

Grundwasserwärmepumpe und Erdwärmepumpe.
Gut zu wissen: Mit der Umstellung auf eine klimafreundlich(er)e Wärmeversorgung und die Nutzung von Erneuerbaren und klimaneutralen Energien leisten Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz in Ihrer Straße und Ihrer Stadt. Wärmepumpen sind eine klimafreundliche Alternative zum Heizen mit fossilen Brennstoffen, denn Wärmepumpen beziehen einen Großteil der Heizenergie aus der Umwelt. Für ihren Betrieb benötigen sie außerdem Strom, der zum Beispiel von einer Solaranlage auf dem Dach oder aus anderen regenerativen Quellen stammen kann.

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer sollten Sie vor einer Umstellung Ihres Heizsystems im Regelfall auf den Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung warten. Aus dem Wärmeplan wird hervorgehen, ob in der Straße Ihrer Immobilie Wärmepumpen die effizienteste Lösung für die Wärmeversorgung sind. In dem Fall ist dann zuerst eine Fachberatung durch einen zertifizierten Heizungs- und Sanitär-Fachbetrieb empfehlenswert. Vorab kann auch eine Beratung zur Gebäudeenergieeffizienz sinnvoll sein, damit zunächst der Dämmzustand Ihres Gebäudes und der Wärmebedarf geprüft werden.

Unabhängige Fachberaterinnen und Fachberater besprechen mit Ihnen die Energieeffizienz Ihres Hauses und ggf. notwendige Maßnahmen. Die Fachfrau oder der Fachmann erstellt dann ggf. gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan zur energieeffizienten Sanierung Ihres Wohngebäudes und berät Sie über die Fördermöglichkeiten des Bundes. Auch die Kosten für die Beratung zur Gebäudeenergieeffizienz werden vom Bund gefördert. Informationen dazu und Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie hier:
https://www.energie-effizienz-experten.de .

Als Mieterin oder Mieter
Wenn Sie zur Miete wohnen, sprechen Sie bitte Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an und erkundigen Sie sich, ob die Installation einer Wärmepumpe für die Wärmeversorgung in Ihrem Wohnhaus geplant ist. Gegebenenfalls kann Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter Ihnen dann schon erklären, was sich in dem Fall für die Heizung in Ihrer Wohnung und eventuell für Ihre Miete ändert. Bei Unstimmigkeiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.

Gut zu wissen: Mit der Umstellung auf eine klimafreundlich(er)e Wärmeversorgung und die Nutzung von Erneuerbaren und klimaneutralen Energien leistet Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz in Ihrer Straße und Ihrer Stadt. Wärmepumpen sind eine klimafreundliche Alternative zum Heizen mit fossilen Brennstoffen, denn Wärmepumpen beziehen einen Großteil der Heizenergie aus der Umwelt. Für ihren Betrieb benötigen sie außerdem Strom, der zum Beispiel von einer Solaranlage auf dem Dach oder aus anderen regenerativen Quellen stammen kann. Somit helfen auch Sie als Mieterin oder Mieter dabei, die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.
 

C1 • Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen bei der Umstellung auf …

c. … Wasserstoff?
Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer
Heute müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Wasserstoff-Heizung mit Einstiegspreisen ab rund 23.000 Euro rechnen. Hinzu kommen Installationskosten und Kosten für Wärme- und Stromspeicher. Eine Wasserstoff-Heizung inklusive Zubehör und Einbau kostet zwischen 30.000 und 35.000 Euro.

Kosten für wasserstoffbereite Gasheizung:

Laut Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie kostet ein Gasbrennwertgerät mit dem Prüfsiegel „H2-ready“ für die Beimischung von bis zu 20 Prozent Wasserstoff aktuell zwischen 9.000 und 11.000 Euro. Die Investitionskosten für die ab 2026 verfügbaren vollständig auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüstbaren Anlagen sind noch nicht bekannt. Für das erwähnte Umrüst-Kit müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wenige hundert Euro einkalkulieren, so der Verband. Solange die H2-ready-Heizung mit Erdgas betrieben wird, entsprechen die Betriebskosten denen einer Gasbrennwertheizung, mit allen eventuellen Schwankungen im Gaspreis und mit dem absehbar in den kommenden Jahren höher werdenden CO2-Preisanteil.

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer sollten Sie im Regelfall auf den Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung in der Stadt warten. Aus dem Wärmeplan wird dann hervorgehen, ob in der Straße Ihrer Immobilie die Wärmeversorgung über das Gasleitungssystem mit Wasserstoff die effizienteste Lösung für die Wärmeversorgung sein könnte. In dem Fall ist dann zuerst eine Fachberatung durch einen zertifizierten Heizungsbaubetrieb empfehlenswert. Vorab kann auch eine Beratung zur Gebäudeenergieeffizienz sinnvoll sein, damit zunächst der Dämmzustand Ihres Gebäudes und der Wärmebedarf geprüft werden.

Unabhängige Fachberaterinnen und Fachberater besprechen mit Ihnen die Energieeffizienz Ihres Hauses und ggf. notwendige Maßnahmen. Die Fachfrau oder der Fachmann erstellt dann ggf. gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan zur energieeffizienten Sanierung Ihres Wohngebäudes und berät Sie über die Fördermöglichkeiten des Bundes. Auch die Kosten für die Beratung zur Gebäudeenergieeffizienz werden vom Bund gefördert. Informationen dazu und Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie hier:
https://www.energie-effizienz-experten.de .


Als Mieterin oder Mieter
Wenn Sie zur Miete wohnen, sprechen Sie bitte Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an und erkundigen Sie sich, ob geplant ist, die Heizungen in Ihrem Wohnhaus künftig über eine wasserstofffähige Gastherme zu versorgen. Gegebenenfalls kann Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter Ihnen dann schon erklären, was sich in dem Fall für die Heizung in Ihrer Wohnung und eventuell für Ihre Miete ändert. Bei Unstimmigkeiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.
Gut zu wissen: Mit der Umstellung auf eine klimafreundlich(er)e Wärmeversorgung und die Nutzung von Erneuerbaren Brennstoffen leistet Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz in Ihrer Straße und Ihrer Stadt. Wasserstoff ist, wenn er mithilfe von grünem Strom erzeugt wird, eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen wie etwa Erdgas. Somit helfen auch Sie als Mieterin oder Mieter dabei, die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.

C1 • Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen bei der Umstellung auf …

d. … Biogas?

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer
Möchten Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer Ihr Haus mittels mit einer bestehenden Gastherme und Biogas beheizen, erkundigen Sie sich zunächst nach Anbietern in Ihrer Nähe, die Biogas-Tarife anbieten. Aktuell gibt es nur wenige solcher Anbieter, die 100-Prozent-Biogastarife (oft mit „Ökogas“ oder „Klimagas“ bezeichnet) anbieten. Die Kosten nach der Umstellung auf Biogas sind dann also abhängig vom gewählten Tarif.
Beziehen Sie Gas aus einem solchen Tarif, erhalten Sie – schon rein aus technischen
Gründen – dennoch nicht 100 Prozent Biogas aus der Leitung des Gasanschlusses am Haus, sondern dasselbe Gas wie vorher auch. Der Anbieter des 100-Prozent-Biogas-Tarifs verpflichtet sich aber, aus seiner Produktion 100 Prozent Biogas ins Gasnetz überhaupt einzuspeisen, sodass das Gas insgesamt klimafreundlicher wird. Biogas wird hier also dem fossilen Erdgas zu einem gewissen Anteil beigemischt. Über diesen Weg leisten Sie als Biogas-Kundin oder -Kunde dann einen Beitrag zum Klimaschutz.
 

Wichtig auch: Herkömmliche Gasthermen können aktuell nicht mit reinem 100-prozentigen Biogas betrieben werden, mit einer Beimischung von Biogas zu Erdgas jedoch schon. Bereits heute mischen viele Versorger dem fossilen Erdgas anteilig Biogas bei.
Reines Biogas für die Wärmeerzeugung spielt aktuell vor allem bei der dezentralen Energieversorgung auf dem Land eine Rolle oder in Kommunen, wo Biogasanlagen in Kombination mit Blockheizkraftwerken für Strom und Wärme sorgen. Möchten Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer Wärme von einem solchen lokalen Anbieter beziehen, erkundigen Sie sich vor Ort nach entsprechenden Angeboten und Lösungen.

Als Mieterin oder Mieter
Wenn Sie zur Miete wohnen, fragen Sie bitte bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter nach, ob geplant ist, die Wärmeversorgung in Ihrem Wohnhaus künftig über eine Gastherme mit Biogas zu versorgen. Gegebenenfalls kann Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter Ihnen dann schon erklären, was sich in dem Fall für die Heizung in Ihrer Wohnung und eventuell für Ihre Miete ändert. Bei Unstimmigkeiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.

C2 • Thema Datenschutz: Wer darf meine Daten erheben und was geschieht damit?
Für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans der Stadt sind bestimmte Daten von Gebäuden wichtig – vor allem Baujahr, Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus), die Nutzung (gewerblich/privat) und der Sanierungszustand.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können verpflichtet werden, diese Daten an die zuständige Stelle bei der Kommune zu übermitteln. Ebenso wie Vorgaben zum Datenschutz wird das im Wärmeplanungsgesetz geregelt. Gleichzeitig müssen die Stellen, die diese Daten erheben und verarbeiten, auch die landesrechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhalten.

Messstellenbetreiber verfügen meist nicht über Verbrauchsdaten einzelner Wohnungen, jedoch über Verbrauchsdaten einzelner Adressen. Eine praktikable Lösung ist daher, dass Messstellenbetreiber Verbräuche je Baublock/Häuserblock übermitteln. Dies genügt für die Zwecke, die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehen sind.
 

C3 • Gibt es Fördergelder, wenn ich meine Heizung umstelle? Falls ja, wo kann ich sie beantragen?
Ja, der Bund stellt hier Fördergelder bereit. Beispielsweise fördert er zum einen Energieberatungen und zum anderen die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme in Wohngebäuden.

Die Kosten für eine Beratung zur Gebäudeenergieeffizienz werden anteilig vom Bund gefördert. Weitere Informationen zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) finden Sie hier: ( https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html )
Den Umstieg auf eine Heizung, die zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können. Detaillierte Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie unter diesem Link. ( https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html )

C4 • Ich wohne zur Miete. Bin ich von der Kommunalen Wärmeplanung betroffen?
Ja, indirekt. Je nachdem, welche Art(en) der Wärmeversorgung für Ihre Straße im Wärmeplan der Stadt ausgewiesen wird oder werden, wird sich Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter gegebenenfalls für eine andere Wärmetechnik entscheiden und entsprechende Umrüstungsmaßnahmen vornehmen. Das kann Auswirkungen auf die Art des Heizens in Ihrer Wohnung und auch auf die Höhe Ihrer Miete haben. In jedem Fall leistet Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter mit der Umstellung auf eine klimafreundlich(er)e Wärmeversorgung und die Nutzung von erneuerbaren Brennstoffen einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz in Ihrer Straße und Ihrer Stadt. Somit helfen auch Sie als Mieterin oder Mieter dabei, die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.

C5 • Kann ich die Kosten für den Heizungstausch auf meine Mieterinnen und Mieter umlegen?

Bitte gehen Sie hierzu auf die entsprechenden Ansprechpartner zu, beispielsweise auf die Interessengemeinschaft Haus & Grund (Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.).

C6 • Soll ich jetzt noch in eine/n Heizungssanierung/Heizungsaustausch investieren oder lieber abwarten, bis das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet ist?
Das Wärmeplanungsgesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet zunächst die Bundesländer (und in deren Auftrag die Kommunen) zur Erstellung Kommunaler Wärmepläne. Für Ihr Haus und Ihr Heizsystem ist dann vor allem der Kommunale Wärmeplan der Stadt ausschlaggebend, der zurzeit erarbeitet wird. Dieser Wärmeplan wird dann aufzeigen, welche Wärmeversorgung voraussichtlich für Ihre Straße künftig die effizienteste und wirtschaftlich am besten umsetzbare ist.

Für den Austausch bestehender Heizsysteme gegen klimafreundlichere wird es gemäß dem Gebäudeenergiegesetz längere Übergangsfristen geben. Falls Ihre bestehende Heizanlage saniert oder repariert werden muss, können Sie entsprechende Sanierungsmaßnahmen in Betracht ziehen. Bitte wenden Sie sich dazu an Fachleute vor Ort. Ein Heizungsspezialist oder eine Heizungsspezialistin kann Sie auch in Hinblick auf eine klimafreundliche Heiztechnik beraten.

In der Beratung werden der Gebäudezustand und vor allem die Qualität der Dämmung von Wänden, Dach und Fenstern unter die Lupe genommen. Eventuell kommt vor der Installation einer neuen Heizanlage eine energetische Sanierung Ihres Hauses infrage. Mit einer gut isolierten Gebäudehülle stellen Sie sicher, dass möglichst keine Wärme ungenutzt entweicht und Ihr Heizsystem optimale Ergebnisse erzielt.

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Energieberatung gefördert wird, siehe unter anderem hier: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html 
 

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