Neue gesetzliche Regelungen für Gebäude - GModG

Das Gebäudeenergiegesetz wurde überarbeitet und heißt jetzt "Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG).

Wir haben unsere Kohlendioxidemissionen und den Primärenergiefaktor aktualisiert. Die Werte wurden nach den aktuellen Berechnungsvorschriften gem. §22 GModG (ehemals §22 GEG) bestimmt.
Sie gelten auch zukünftig für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 31.12.2026 gestellt wurde.

Für alle neueren Gebäude gelten ab dem 01.01.2027 neue Werte, die nach den ab 01.01.2027 vorgeschriebenen Rechenverfahren nach dem GModG bestimmt wurden. 

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