Das Gebäudeenergiegesetz wurde überarbeitet und heißt jetzt "Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG).
Wir haben unsere Kohlendioxidemissionen und den Primärenergiefaktor aktualisiert. Die Werte wurden nach den aktuellen Berechnungsvorschriften gem. §22 GModG (ehemals §22 GEG) bestimmt. Sie gelten auch zukünftig für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 31.12.2026 gestellt wurde.
Für alle neueren Gebäude gelten ab dem 01.01.2027 neue Werte, die nach den ab 01.01.2027 vorgeschriebenen Rechenverfahren nach dem GModG bestimmt wurden.
Jederzeit können Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
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es gelten ab dem:
folgende allg. Tarife für Fernwärme...
>> hier mehr dazu
Primärenergiefaktor und CO2-Emissionsfaktor nach GEG / GModG bis 31.12.2026 (pdf-Datei)
Primärenergiefaktor nach GModG ab 01.01.2027 (pdf-Datei)
Emissionsfaktor nach AGFW 309-6 (auch nach GModG ab 01.01.2027) (pdf-Datei)
Anteil erneuerbare Energien nach AGFW 309-5 (pdf-Datei)
Antrag hier herunterladen