Gebäudeenergiegesetz (GEG): CO2-Emissionen und Primärenergiefaktor

Mit Fernwärme der Stadtwerke Rheinsberg GmbH können Vermieter und Bauherren beim Hausbau und Modernisieren sparen.

Die Fernwärme der Stadtwerke Rheinsberg GmbH ermöglicht eine kostengünstige und einfache Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese gesetzlichen Vorgaben stellen Anforderungen an den Primärenergieverbrauch und an den Anteil erneuerbarer Energie für die Wärmeversorgung von Gebäuden.

Je weniger Primärenergie bei der Energieversorgung eines Gebäudes verbraucht wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenster und Wänden. Der Niedrigenergiehausstandard kann preiswerter erreicht werden.

Zusätzlich ergibt sich eine große Wirkung für den Umwelt- und Klimaschutz. Primärenergie ist die (fossile) Energiemenge, die außer der Energie des Brennstoffes auch die Energie für dessen Förderung, Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude enthält.

Für unsere Fernwärme heißt das, dass der Energieaufwand für

  • die Holzhackschnitzelaufbereitung und den Transport aus den umliegenden Wäldern,
  • die Lagerung und die Brennstoffzuführung in die Kessel,
  • die Abgasreinigung und
  • der Strom für die Netzumwälzpumpen für das Fernwärmenetz

bei der Bestimmung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt werden.

Weil wir nicht nur Wärme, sondern auch Strom aus dem Holz erzeugen, bekommen wir außerdem eine sogenannte Gutschrift. Denn der Strom, den wir hier vor Ort umweltfreundlich erzeugen, muss in den Kohlekraftwerken NICHT produziert werden.

So wissen wir und Sie genau, wieviel Primärenergie pro verbrauchter Kilowattstunde Wärme eingesetzt wird. Für unsere Rheinsberger Fernwärme sind das 0,12 Kilowattstunden Primärenergie auf 1 Kilowattstunde Wärme. Der Primärenergiefaktor ist 0,12.

Das GEG schreibt für alle Energieträger (zum Beispiel Strom, Heizöl, Erdgas, Fernwärme) Primärenergiefaktoren fest. Diese Faktoren wurden pauschal auf Grundlage einer DIN-Norm, deutschlandweit festgelegt. Bei Fernwärme aus Heizwerken mit Erdgas oder Kohle (fossilen Brennstoffen) beträgt der Pauschalfaktor 1,3. Fernwärme, die zu mindestens 70% aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt wird, hat einen pauschalen Primärenergiefaktor von 0,7. Diese pauschalen Faktoren gelten allerdings nur für Fernwärmesysteme, für die der Primärenergiefaktor nicht gesondert zertifiziert wurde.

Die Firma tetra ingenieure GmbH hat für das Fernwärmeversorgungssystem der Stadtwerke Rheinsberg GmbH einen Primärenergiefaktor von 0,12 zertifiziert. Die Biomasse mit gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung wird als hocheffizient eingestuft. Der CO2-Emissionsfaktor wurde mit 0,03 t/MWh bescheinigt.

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt seit November 2020 vor, dass der Wert, den Energieberater und Architekten für ihre Gebäudeberechnungen verwenden, gekappt werden muss.

Für diese Berechnungen nach dem GEG beträgt der anzuwendende Wert für den Primärenergiefaktor für die Fernwärme der Stadtwerke Rheinsberg GmbH 0,21 bei einem Anteil von 95% erneuerbaren Energie im Wärmenetz.

Auch für den CO2-Emissionsfaktor wurden neue Vorschriften mit dem GEG im November 2020 erlassen.

Das heißt, die Fernwärme der Stadtwerke Rheinsberg GmbH ist nach GEG CO2-neutral.

Wer sich jetzt für einen Anschluss an die Fernwärme entscheidet, kann 35 bis 45 % Förderung bekommen. Dafür gibt es das Programm „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“.

LINK: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

Sie möchten wissen, ob ein Anschluss an die Fernwärme für Sie möglich ist und was es kostet? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Frau Auricht und Frau Hehr erreichen Sie unter Telefon 033931 / 391 81

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