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Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen

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KURZ ERKLÄRT: Die Preisbremse für Fernwärme

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Fernwärmepreisbremse für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 beschlossen. Für einen Großteil des Fernwärmeverbrauchs gilt  ein Preisdeckel.

Welche Regelungen gelten für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden?

Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 1. Januar 2023 für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird:

                    Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto

Wichtiger Hinweis: Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr gelten andere Regelungen.


Wie wird die Entlastung konkret berechnet?

Die Berechnung des Entlastungsbetrags durch die Preisbremsen wird am Beispiel aufgezeigt.

Beispiel:

Prognostizierter  Jahresverbrauch:          15.000 kWh pro Jahr

Arbeitspreis aktueller Tarif:                         16,57 Cent pro kWh (inkl. Mehrwertsteuer)

Arbeitspreis - Deckel  (Bremse):                    9,5 Cent pro kWh

Berechnung:

Prognostizierter Jahresverbrauch x 0,8 x (Aktueller Tarif - Arbeitspreisdeckel) = Entlastungsbetrag / Jahr 

15.000 kWh/Jahr x 0,8 x(0,1657 EUR/kWh - 0,095 EUR/kWh) = 728,40 EUR Jahr 


                                                                                                              

Ab wann wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt?

Der Entlastungsbetrag wird ab dem Monat März in Ihren Abschlägen 2023 berücksichtigt. Die Entlastung der Monate Januar und Februar wird dadurch bewirkt, dass kein Abschlag erhoben wird. Die finale Entlastung für das Jahr 2023 wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung (im Frühjahr 2024) berechnet und mitgeteilt.

Mit der Verbrauchsabrechnung 2022 erhalten Sie die Mitteilung über Ihr persönliches Entlastungskontingent und die darauzs resultierenden Beträge.

Was muss ich als Kunde tun?

Sie müssen nichts tun. Der Entlastungsbetrag durch die Preisbremse wird durch die Stadtwerke Rheinsberg automatisch berücksichtigt. Kundinnen und Kunden, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag haben oder per Überweisung zahlen, können ab März 2023 ihren Abschlag an den errechneten monatlichen Abschlag anpassen.

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