Die Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse laufen nach jetzigem Kenntnisstand zum 31.12.2023 aus !
Ebenso ungewiss ist im Moment der ab 01.01.2024 geltende Mehrwertstsuersatz. Nach geltendem Recht gilt der Satz von 7% bis um 31.03.2024, jedoch hatte Bundesfinanzminister Lindner eine Erhöhung schon zum 01.01.2024 auf dann wieder 19% in Aussicht gestellt.
Die veröffentlichen Preise im Preisblatt ab 01.01.2024 basieren derzeit auf der Annahme von einem Mehrwertsteuersatz von 19%.
Liebe Kundinnen und Kunden, das Kundenbüro in der Rudolf-Breitscheid-Straße 1 in Rheinsberg ist für den persönlichen Kundenservice wieder geöffnet.
Nutzen Sie bitte trotzdem weiter die folgenden Kontaktmöglichlichkeiten:
Telefon ☎ 033931-39 181, E-Mail info@swr-rheinsberg.de oder per Fax 033931-349179
Sie haben technische Probleme - kontaktieren Sie uns bitte über die in der Regionalpresse veröffentlichte Havariedienstnummer ☎ 0170-4022477.
Ihre Stadtwerke Rheinsberg GmbH
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Februar 1, 2023
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Die Bundesregierung hat die Einführung einer Fernwärmepreisbremse für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 beschlossen. Für einen Großteil des Fernwärmeverbrauchs gilt ein Preisdeckel.
Welche Regelungen gelten für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden?
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 1. Januar 2023 für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird:
Wichtiger Hinweis: Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr gelten andere Regelungen.
Die Berechnung des Entlastungsbetrags durch die Preisbremsen wird am Beispiel aufgezeigt.
Beispiel:
Prognostizierter Jahresverbrauch: 15.000 kWh pro Jahr
Arbeitspreis aktueller Tarif: 16,57 Cent pro kWh (inkl. Mehrwertsteuer)
Arbeitspreis - Deckel (Bremse): 9,5 Cent pro kWh
Berechnung:
Prognostizierter Jahresverbrauch x 0,8 x (Aktueller Tarif - Arbeitspreisdeckel) = Entlastungsbetrag / Jahr
15.000 kWh/Jahr x 0,8 x(0,1657 EUR/kWh - 0,095 EUR/kWh) = 728,40 EUR Jahr
Der Entlastungsbetrag wird ab dem Monat März in Ihren Abschlägen 2023 berücksichtigt. Die Entlastung der Monate Januar und Februar wird dadurch bewirkt, dass kein Abschlag erhoben wird. Die finale Entlastung für das Jahr 2023 wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung (im Frühjahr 2024) berechnet und mitgeteilt.
Mit der Verbrauchsabrechnung 2022 erhalten Sie die Mitteilung über Ihr persönliches Entlastungskontingent und die darauzs resultierenden Beträge.
Sie müssen nichts tun. Der Entlastungsbetrag durch die Preisbremse wird durch die Stadtwerke Rheinsberg automatisch berücksichtigt. Kundinnen und Kunden, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag haben oder per Überweisung zahlen, können ab März 2023 ihren Abschlag an den errechneten monatlichen Abschlag anpassen.
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Die Umfrage ist völlig anonym. Wir können Ihre Antworten auf keine Fall mit Ihrer Person in Verbindung bringen. Wenn Sie Fragen zu Beratungsangeboten, Preisen und ähnlichem haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtwerke Rheinsberg GmbH, Tel. 033931-39181.
Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 2 Minuten.
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es gelten ab dem:
folgende allg. Tarife für Fernwärme...
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Primärenergiefaktor und CO2-Emissionsfaktornach GEG 2020(pdf-Datei)
Zertifikat Primärenergiefaktor(pdf-Datei)
Bescheinigung CO2-Emissionsfaktor(pdf-Datei)
Antrag hier herunterladen