Als Kunde der Stadtwerke Rheinsberg GmbH können Sie hier eine Störung der Wärmeversorgung Heizwärme und Warmwasser melden. NICHT für Wasser/Abwasser, Gas und Strom!
Mieter, deren Wärme über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters abgerechnet wird, müssen sich mit einer Störung der Wärmeversorgung an ihren Vermieter bzw. Hauseigentümer wenden.
Mehr Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung für Kontaktformulare.Einen Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung richten Sie an den Betreiber dieser Webseite.
Jederzeit können Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
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es gelten ab dem:
folgende allg. Tarife für Fernwärme...
>> hier mehr dazu
Primärenergiefaktor und CO2-Emissionsfaktor nach GEG / GModG bis 31.12.2026 (pdf-Datei)
Primärenergiefaktor nach GModG ab 01.01.2027 (pdf-Datei)
Emissionsfaktor nach AGFW 309-6 (auch nach GModG ab 01.01.2027) (pdf-Datei)
Anteil erneuerbare Energien nach AGFW 309-5 (pdf-Datei)
Antrag hier herunterladen